Reisekosten:
Gemäß Beschluss des Abteilungsausschusses gelten ab 01. Januar 2009 folgende Regelungen:
Aktive Schwimmer, sowie Kampfrichter mit zwei Aktiven, die mit eigenem Auto fahren müssen, erhalten Kilometergeld.
Eltern mit mind. drei Aktiven im Auto erhalten ausschliesslich eine Spendenquittung. Dazu bitte folgende Reisekostenabrechnung ausfüllen und bei dem Kassier einreichen.